Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Kitz & Obst GbR
Breslauer Straße 29
34613 Schwalmstadt- Treysa

Geschäftsanschrift:
Hotel Landgraf
Landgraf-Philipp-Straße 3
34613 Schwalmstadt- Ziegenhain

Inhaltlich verantwortlich: Julia Obst und Annemarie Kitz

Steuer-Nummer:

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht verpflichtet oder bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

 

Realisation

in2. Medienagentur GmbH
Hessenallee 19
34613 Schwalmstadt

Fon: 0 66 91 – 92 12 80
Fax: 0 66 91 – 92 12 82

www.in2-medien.de

 

Bildnachweis:

Osterglocken Designed by Freepik

Radfahren im Rotkäppchenland: Designed by nensuria / Freepik
Landgräfliche Auszeit im Rotkäppchenland: Designed by Freepik
Silvester 2021: Neujahr Foto erstellt von freepik – de.freepik.com

 

 

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Urheberrecht

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Quelle: https://www.e-recht24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten
nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der BegriA „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst
und ersetzt folgende BegriAe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene
Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttonszustande. Dem Hotel steht es frei, die
Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum
Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder AbschaAung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate
überschreitet.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung – binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu
erfolgen.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender ZiAer 3.5 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender ZiAer 3.5 für
bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender ZiAer 3.5 und/oder ZiAer 3.6 geleistet wurde.
3.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg
übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht oder wenn das Hotel der
Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die
etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform, also schriftlich,
erfolgen.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-
oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden
erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform
ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann
das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne
Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und
60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Ihre Buchung können Sie bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei. Für eine spätere Stornierung
80% oder bei Nicht-Anreise werden 100 % des Logis- oder Arrangement-Preises berechnet, bei
nicht kostenfrei stornierbaren Raten und Arrangements 100 %.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn
andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß ZiAer 3.5 und/oder ZiAer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
 höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
 Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
 das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der ÖAentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
 ein Verstoß gegen oben genannte ZiAer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender ZiAer 5.2 oder 5.3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen
pauschalieren. Die ZiAer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises
(Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel
kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser ZiAer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr
als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden ZiAer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die
Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und
Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden
ZiAer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 GUTSCHEINE UND KOSTENFREIE GRATIFIKATIONEN
8.1 Der Erwerb von Gutscheinen stellt geschäftlich den Tausch von Zahlungsmitteln mit dem
entsprechenden aufgedruckten Wert dar. Das Unternehmen stellt somit ausschließlich
Wertgutscheine aus, auch wenn den erworbenen Gutscheinen eine Empfehlung für eine präzise
Leistung beiliegt. Eine Anrechnung erfolgt somit nur über den im Unternehmen hinterlegten
Wert. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Durchführung einer empfohlenen Leistung besteht
nicht.
8.2 Das Original des Gutscheindokuments gilt bei Vorlage als Zahlungsmittel. Der Besitzer muss
nicht gleich der Beschenkte sein, es sei denn dies wurde explizit auf dem Gutscheindokument
vermerkt.
8.3 Die Gültigkeit der Gutscheine wird einvernehmlich beim Erwerb auf 3 Jahre festgelegt. Nach
Ablauf dieser vereinbarten Zeit besteht kein Rechtsanspruch auf Einlösung.
8.4 Das Einlösen kostenloser Gutscheine bzw. von Coupons und Rabatten ist besonders
geregelt: Pro Buchung bzw. Reservierung kann nur ein Gutschein eingelöst werden und zwar nur
dann, insofern kein bereits erworbener Gutschein zur Zahlung eingesetzt wird. Bei käuflich
erworbenen Gutscheinen ist es dagegen so geregelt, dass diese in Summe angerechnet werden
können, es aber eine Anrechnung kostenloser Gutscheine / Coupons ausschließt.
8.5 Eine Barauszahlung des Gutscheins ist prinzipiell ausgeschlossen.
8.6 Der Versand von Gutscheinen wird sofort nach Auftragserteilung – in der Regel am selben
Werktag – vorgenommen. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Kunden angegebene
Lieferadresse. Der Kaufvertrag für den Gutschein wird ab Zustellung an den Kunden wirksam.
Das Unternehmen übernimmt keine Haftung, z.B. für zu spät zugestellte Gutscheine und damit
verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Abholung in den
Geschäftsräumen ist ebenfalls möglich. Bei Gutscheinzustellung vor Erhalt des Wertbetrages,
z.B. durch Zusendung mittels Rechnung, gilt der Eigentumsvorbehalt. Die Einlösung des
Gutscheines wird dann so lange verwehrt, bis der Betrag vollständig beglichen wurde.
8.7 Zum Einlösen des Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein
muss im Original zum Termin mitgebracht werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden
können, muss dieser unter Berücksichtigung der Stornofrist vom Kunden innerhalb der
Geschäftszeiten abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage nicht fristgerecht, behält das
Unternehmen sich das Recht vor, die Stornogebühren vom Gutscheinwert abzuziehen. Bei
Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit!
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öAentlichen Rechts, ist ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – der Standort des Hotels. Das
Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt
jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in
einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die
Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von
verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet
hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
(c) Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.